Dem Zeitgeist folgend ist auch die SVP-Tägerwilen im Internet anzutreffen. Unter www.svp-taegerwilen.ch publizieren wir Neuigkeiten und Aktualitäten, die uns als Ortspartei wichtig erscheinen. Wir vermitteln Hintergrund-informationen aus unserer Sicht zum aktuellen Geschehen der politischen Gemeinde sowie der Schulgemeinden.
Wir nehmen Stellung zu Abstimmungsvorlagen und geben Wahlempfehlungen ab. Wir machen unsere Aktivitäten transparent mit der Agenda. Auch persönliche Beiträge über Strömungen und Stimmungen oder einfach zum Schmunzeln sollen Zugang finden.
Wir sehen uns als fortschrittliche und zukunftsorientierte Vereinigung die neben der herkömmlichen Medien die Möglichkeiten des Internets nutzen möchte. Wir sind offen für Neues, für Interessenten, Sympathisanten und Neumitglieder.
Sagen Sie uns Ihre Meinung im Gästebuch, das auch einen Link auf Ihre eigene Website zulässt, oder kontaktieren Sie uns unter:
Die SVP will an der Gestaltung und Entwicklung unseres Dorfes mitwirken! Gradlinige, offene und verlässliche Dorfpolitik ist unser Auftrag! Wir stehen konsequent ein für die Sicherheit unserer Bürger, die Anliegen des Mittelstandes, eine leistungsfähige Landwirtschaft sowie gute Rahmenbedingungen für das Gewerbe. Starke Vertretungen im Grossen Rat, im Gemeinderat in Behörden und Kommissionen bürgen für eine kompetente Politik mit Einflussmöglichkeiten an den entscheidenden Stellen.
Schauen Sie doch unverbindlich vorbei an einer unserer Veranstaltungen. (Agenda)
Ihre SVP - Tägerwilen
Für ein leistungsfähiges Gewerbe, einen starken Mittelstand und eine eigenständige Landwirtschaft
Die SVP ist eine bürgerliche Partei, welche auf allen staatlichen Stufen durch kompetente Leute vertreten ist.
Aus der Landwirtschaft hervorgegangen, bilden heute Menschen aus allen Bevölkerungsschichten die Basis der SVP, welche als staatstragende Partei im Kanton bezeichnet werden darf.
Auch in den Bezirks-, Kreis-, Gemeinde- und Schulbehördenleisten aktive SVP-Mitglieder ihren verantwortungsbewussten Dienst zum Wohl der Allgemeinheit. Der tägliche Einsatz dieser engagierten Personen verdient unser Vertrauen.
Art. 1 Unter dem Namen SVP Tägerwilen besteht eine selbständige politische Partei in der Rechtsform eines Vereins gemäss Art. 60 ff. ZBG. Die SVP Tägerwilen ist Mitglied der SVP des Bezirks Kreuzlingen.
Art. 2 Die SVP Tägerwilen vereinigt bürgerlich gesinnte Frauen und Männer aller Bevölkerungsschichten. Sie erstrebt die Erhaltung eines starken Mittelstandes, eines leistungsfähigen Gewerbes und einer nachhaltigen Landwirtschaft.
Art. 3 Die Tätigkeit der SVP Tägerwilen umfasst insbesondere: - die Beteiligung an Gemeindewahlen und an Abstimmungen, im Fall von Wahlen insbesondere durch die Portierung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten; - Stellungnahmen zu Abstimmungsvorlagen und Wahlen - Stellungnahmen zu Vernehmlassungen in der Gemeinde - Veranstaltungen zur Information der Mitglieder; - die Pflege des Kontaktes unter den Mitgliedern; - die Verbreitung des Gedankengutes der Partei und das Werben neuer Mitglieder
Mitgliedschaft
Art. 4 Der Beitritt zur Partei steht allen Frauen, Männern und Jugendlichen offen, die sich zu den Grundsätzen der SVP bekennen, in der Gemeinde Tägerwilen Wohnsitz haben oder in einer anderen besonderen Beziehung zu Tägerwilen stehen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Art. 5 Die Mitgliedschaft erlischt durch: - schriftliche Austrittserklärung oder Tod des Mitglieds - Verweigerung des Mitgliederbeitrages - AusschlussDer Ausschluss erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Betroffene hat das Recht, sich an der Versammlung zu rechtfertigen.
Organe
Art. 6 Die Organe der SVP Tägerwilen sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kontrollstelle.
Mitgliederversammlung
Art. 7 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der SVP Tägerwilen. Sie wird jährlich mindestens einmal bis Ende April zur Erledigung der ordentlichen Geschäfte einberufen. Weitere Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf, durch Vorstandsbeschluss, oder wenn es ein Fünftel der Mitglieder in einer schriftlichen Eingabe verlangt, angesetzt.
Art. 8 Der Mitgliederversammlung stehen insbesondere folgende Befugnisse zu:
- Wahl der Mitglieder des Vorstandes - Wahl des Präsidenten - Wahl der Kontrollstelle - Wahl der Delegierten des Bezirks - Wahl der Delegierten des Kantons - Genehmigung der Jahresrechnung - Vorschlag eines Mitgliedes in den Vorstand der Bezirkspartei - Festsetzung der Mitgliederbeiträge - Genehmigung der Wahlpropaganda und der finanziellen Beiträge an Abstimmungs- und Wahlkämpfe - Änderung der Statuten - Ausschluss von Mitgliedern- Auflösung des Vereins
Art. 9 Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Wahlen und Abstimmungen sind offen durchzuführen, sofern nicht der Vorstand oder ein Viertel der Anwesenden geheime Abstimmung verlangt. Im Falle von Stimmengleichheit bei Sachgeschäften entscheidet der Präsident durch Stichentscheid.
Der Vorstand
Art. 10 Der Vorstand umfasst in der Regel 5 Mitglieder. Er besteht aus der dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär, dem Kassier und einem zusätzlichen Vorstandsmitglied. Der Vorstand befugt dieses Mitglied mit einem bestimmten Ressort. Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selbst.
Art. 11 Im Vorstand sollen die verschiedenen Berufsgruppen, sowie Frauen und Männer angemessen vertreten sein. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre und fällt mit der Wahl des Bezirksvorstandes zusammen. Das Vorstandsmitglied in der Bezirkspartei ist von Amtes wegen Mitglied des Vorstandes der Orts-partei.
Art. 12 Der Vorstand hat folgende Aufgaben: - Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen - Vollzug der Versammlungsbeschlüsse - Führung der laufenden Geschäfte - Beschaffung der notwendigen finanziellen Mittel - Vertretung der Partei nach aussen - Mitgliederwerbung - Vorbereitung und Antragstellung zu Tätigkeiten nach Art. 3- Aufnahme von Mitgliedern
Art. 13 Der Vorstand tritt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern, auf Anordnung des Präsidenten oder auf Begehren von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.
Art. 14 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der gewählten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident mit Stichentscheid.
Präsident
Art. 15 Der Präsident leitet die Mitgliederversammlungen und die Vorstands-sitzungen. Rechtsverbindliche Unterschrift für die Partei führen je zu zweien der Präsident oder Vizepräsident mit dem Sekretär oder dem Kassier6
Sekretär
Art. 16 Der Sekretär führt die Protokolle der Verhandlungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung, er führt das Mitgliederverzeichnis und erledigt den Schriftverkehr.
Kassier
Art. 17 Der Kassier führt die Rechnung und erledigt den Geldverkehr der Partei. Nach Einsichtnahme durch den Vorstand und Prüfung durch die Kontroll-stelle legt er die Jahresrechnung der Mitgliederversammlung vor.
Kontrollstelle
Art. 18 Die Kontrollstelle besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Sie prüft die Jahresrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer ihrer Mitglieder beträgt 4 Jahre. Für deren Wahl gilt Art. 11 analog.
Mitgliederbeiträge/Mittelbeschaffung
Art. 19 Die Partei beschafft die erforderlichen Mittel durch: - die Erhebung eines Mitgliederbeitrages für Einzelpersonen oder für im gemeinsamen Haushalt lebende Partner - Mandatsbeiträge - Veranstaltungen - freiwillige Beiträge und Zuwendungen.
Der Mitgliederbeitrag wird jährlich durch die Mitgliederversammlung fest-gelegt. Er beträgt im max. 100.-Fr.Die Mitglieder haften nicht für das Vereinsvermögen.
Statutenrevision/Auflösung
Art. 20 Diese Statuten können jederzeit durch die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.
Art. 21
Unter der Voraussetzung, dass nicht mindestens 10 Mitglieder die Partei weiterführen wollen, kann die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder die Auflösung der SVP Tägerwilen beschliessen. Bei Auflösung der Partei ist ihr Vermögen der Bezirkspartei zur Verwaltung zu übergeben, die es einer neuen SVP Tägerwilen mit gleichem Ziel und Zweck auszuhändigen hat.
Vorstehende Statuten sind anlässlich der Mitgliederversammlung vom 16. Februar 2005 genehmigt worden.